Nachschau des 56. e-zoll-Forums in Salzburg am 5. Juni 2018

Am 5. Juni 2018 fand in Salzburg das 56. e-zoll-Forum statt. Die Zollabteilung des Bundesministeriums für Finanzen informierte über den Brexit, das neue e-zoll System unter dem UZK und weitere aktuelle Themen. Referenten waren Manfred Winterleitner, Gerald Baldasty, Christian Rimser, Peter Frühwirt und Christian Pirkelbauer.

Bedauerlich ist vor allem, dass auch die IT-Abteilung in der Zollverwaltung nicht vor Einsparungen verschont bleibt. Obwohl finanziell schon sehr dürftig ausgestattet, müssen 50% der Ausgaben gekürzt werden. Das ist natürlich auch in Hinblick auf die zugesagte Reduktion der Ausfälle, welche durch Anpassungen und technische Upgrades deutlich verbessert werden sollten, bitter.

Zur derzeitigen Lage der e-zoll Performance wurde speziell darauf hingewiesen, dass Ausfälle besonders im Zusammenhang mit der GDV (Grunddatenverwaltung) auftreten. Aus diesem Grund wurden bereits Maßnahmen ergriffen, dass diese Destabilisierung deutlich reduziert werden kann.

Das neue österreichische e-zoll System

Hauptpunkt war natürlich das neue e-zoll Zollsystem der österreichischen Zollverwaltung (Arbeitstitel „UZK e-zoll“). Da das österreichische e-zoll nicht mehr den rechtlichen Bestimmungen der EU entspricht, wird mit einer Übergangsfrist ein neues System entwickelt. Die österreichische Zollverwaltung ist gerade in der Planungsphase und dabei Arbeitsgruppen für die Importabwicklung mit verschiedenen Arbeitspaketen zu erstellen:
  • Prüfungen & Codelisten
  • Prozesse
  • Nachträgliche Änderung & Ungültigkeit
  • BKSG & GUI (Redesign)
  • Übergangsregelungen
  • Kontrollergebnisse
  • Abgabenberechnung & Zollwertermittlung

Wichtige Neuerungen des UZK e-zolls: mit dem neuen Unionszollkodex wird papiergestützte Zollabfertigung durch die elektronische abgelöst – Papiere haben nur mehr informativen Charakter! Zukünftig sind nachträgliche Änderungen bzw. Berichtigungen innerhalb von drei Jahren bei der Zollanmeldung möglich. Dafür werden die Sicherheitsleistungen am Abgabenkonto bei jeder Verzollung überprüft. Die Abgaben jeder Einfuhrsendung müssen zu 100% vom Abgabenkonto abgedeckt sein, Ausnahmen wird es keine mehr geben. Höchstwahrscheinlich wird dann der AEO wieder eine gewichtigere Rolle bekommen, denn mit diesem kann man die Sicherheitsleistung auf 30% reduzieren.

Eine große Herausforderung wird die Umsetzung von etwa 650 Prüfungen und die Harmonisierung der Datenfelder und Codelisten mit den Vorgaben von Brüssel für den Importvorgang sein. Hier wird eine enge Kommunikation mit den Softwareherstellern unumgänglich sein! Neue Importe werden ab 1.1.2021 ausschließlich über das neue System erfolgen. Ergänzende Meldungen werden noch drei Jahre möglich sein. Die Exporte und NCTS sollen 2023 folgen. Wenn möglich wird eine mehrmonatige Umstellungsfrist angestrebt. Zusammenfassend werden die nächsten Monate für die IT-Abteilung der Zollverwaltung arbeitsintensive Monate werden. Die Softwarehersteller hingegen hoffen auf eine rasche technische Dokumentation und Umsetzung:

„Seitens der österreichischen Zollbehörde wird ein komplett neues Zollsystem mit neuer Schnittstelle und neuen Prozessen basierend auf den Daten- und Prozessmodellen des UZKs entwickelt. Wir sehen uns als verlässlicher Partner unserer Kunden, und werden daher selbstverständlich auch den neuen UZK e-zoll unterstützen. Da die Zollbehörde gerade erst in Arbeitsgruppen beginnt die Vorgaben für Importvorgänge für das neue Zollsystem zu erarbeiten, können wir zurzeit keine Aussagen über die notwendige Softwareimplementierung treffen. Wir werden unsere Kunden zeitgerecht informieren.“

(Ing. Alexander Hanisch, Geschäftsführer der prodata Rechnungszentrum und Informationstechnologie GmbH)

Hard Brexit vs. Zollunion

Aber auch der Brexit beschäftigte das e-zoll-Forum. Denn wie die Zollabwicklung mit Großbritannien ab März 2019 aussehen wird ist noch völlig offen! Experten gehen von drei möglichen Varianten aus:

  • Hard Brexit: wenn zwischen GB und der EU im Zuge der Austrittsverhandlungen keine Handelsvereinbarungen getroffen werden, wird mit 29. März 2019, 23 Uhr die Anwendung der EU-Drittlandszölle eintreten. Da bis zum Zeitpunkt des Austritts keine bilateralen Verhandlungen mit einzelnen Ländern gestartet werden dürfen, wird es dann auch keine Erleichterungen oder Präferenzabkommen geben.
  • Zollunionsabkommen: falls sich die Verhandlungen mit einem Abkommen ähnlich der Türkei abschließen lassen, ist GB im Rahmen einer Zollunion Mitglied des freien Warenverkehrs mit der EU.
  • Präferenzielles Handelsabkommen: hier sind die Waren, die ihren Ursprung im Vertragspartnerstaat haben zollbegünstigt oder zollfrei – aber solche Verhandlungen dürfen eigentlich erst nach dem Austritt Großbritanniens gestartet werden.



Großbritannien hat aber vermehrt darauf hingewiesen nicht in eine Zollunion mit der EU eintreten zu wollen. Aus diesem Grund sollten sich Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit GB pflegen, auf den schlimmsten Fall, also Drittlandszölle, vorbereiten. Die Wirtschaftskammer rechnet mit etwa 350.000 Zollanmeldungen mehr im Jahr. Das große Problem wird aber hierbei nicht in der EU liegen, sondern im Vereinigten Königreich – denn die Zollverwaltung ist chronisch unterbesetzt und auch die Einfuhrabgabenhinterziehung hat deutliche Blüten getrieben. 1

Im Forum wurde aber bestätigt, dass GB bereits den Antrag gestellt hat in NCTS zu bleiben (und er wurde inoffiziell auch schon bewilligt). Die Verbringung unverzollter Ware über britisches Gebiet darf also weiterhin erfolgen. Zu beachten ist aber weiter, dass alle britischen EORI-Nummern wie auch der AEO mit dem Brexit ungültig werden. Diverse Bewilligungen müssen ab dem 30. März 2019 außerdem angepasst werden. Für die prodata bedeutet das:

„Da zum Zeitpunkt des Ausscheidens von Großbritannien aus der EU, Großbritannien ein Drittland sein wird, sind Zollanmeldungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren erforderlich. Zollanmeldungen für GB bedürfen softwaretechnisch nur kleiner Anpassungen, die wir unseren Kunden per Update rechtzeitig zur Verfügung stellen und natürlich bei den erforderlichen Änderungen in den Einstellungen unterstützen.“

(Ing. Alexander Hanisch, Geschäftsführer der prodata Rechnungszentrum und Informationstechnologie GmbH)


Alle Unterlagen zu den Vorträgen erhalten Sie hier:

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